Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gleitschirm-Passagierflüge
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei Paragliding Urnersee (nachfolgend Veranstalterin genannt), kommt zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin.
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Veranstaltungen können den aktuellen Ausschreibungen der Veranstalterin entnommen werden. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die gebuchten Veranstaltungen sind vor Antritt der Aktivität wie folgt zu bezahlen:
Gleitschirmpassagierfluggutscheine können während des ersten Jahres ab Ausstelldatum ohne Zusatzkosten eingelöst werden. Pro jedem zusätzlichen Jahr werden CHF 10.-- zusätzlich auf den Preis des Gleitschirmpassagierfluggutscheins erhoben.
Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Die Piloten von Paragliding Urnersee haben eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5 Mio. CHF abgeschlossen. Die Haftung der Piloten von Paragliding Urnersee für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird auf maximal diesen Betrag beschränkt.
Termine für die Durchführung von Passagierflügen werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. Der Pilot entscheidet endgültig, ob die Durchführung eines Passagierfluges möglich ist oder nicht.
Der Passagier bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) versichert ist. Über die Piloten von Paragliding Urnersee besteht keine Unfallversicherung.
Passagiere aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich die Piloten von Paragliding Urnersee nicht auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag über den Passagierflug sind die ordentlichen Gerichte in Altdorf, Kanton Uri zuständig. Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.