AGB

1. VERTRAGSGEGENSTAND


1.1 VORBEMERKUNG

Die schweizerischen Unfallversicherungen zählen Gleitschirmfliegen nicht zu den Risikosportarten. Bei Ausübung mit der nötigen Sorgfalt ist Gleitschirmfliegen eine sichere Sportart. Dieser Verantwortung nehmen wir uns an und erwarten von Dir als Kunde, dass Du dies ebenfalls tust und Deine Eigenverantwortung wahrnimmst. Du sollst alles unternehmen, damit Du bei den Thermik- und Streckenflugtrainings weder Dich noch andere Kursteilnehmer oder unbeteiligte Personen gefährdest und/oder an der Ausübung ihrer Tätigkeiten hinderst, insbesondere in dem Du alle sicherheitsrelevanten, gesundheitlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllst.


1.2 REGELUNG

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Dir (Kursteilnehmer) und Paragliding Urnersee.


2. VERTRAGSABSCHLUSS


2.1 VERTRAGSBEGINN

Der Vertrag zwischen Dir und Paragliding Urnersee kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Deiner schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Paragliding Urnersee zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen) für Dich und Paragliding Urnersee wirksam.


3. LEISTUNGEN

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von Paragliding Urnersee.


4. VERSICHERUNGEN

Im Preis und den Leistungen sind keine Versicherungen inbegriffen.


5. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Der/die Teilnehmer/in versichert mit seiner Anmeldung zu einem Kurs bei Paragliding Urnersee bei Beginn des Kurses über eine gültige, obligatorische Haftpflichtversicherung für Halter und Benutzer von Hängegleitern und Fallschirmen, mit einer Garantiesumme von CHF 2’000’000.00 pro Schadensfall zu verfügen.


6. MATERIAL

Die an den Kursen teilnehmenden Personen sind selber für die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit ihres Materials verantwortlich. Für die Teilnahme an Thermik- und Streckenflugkursen wird intaktes eigenes Material vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Fehlen eines Notschirms, Kopfschutzes, etc.), so ist der Kursleiter befugt, eine Teilnahme an den an den Kursen abzulehnen.


7. HAFTUNG VON PARAGLIDING URNERSEE


7.1 SICHERHEIT

Du übst Deinen Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernehmen die Kursleiter von Paragliding Urnersee keine Haftung.


7.2 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

Die Haftung von Fluglehrer/innen, -Assistent(inn)en für Schäden der teilnehmenden Person, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist verantwortlich, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin übernimmt für sämtliche, selbst pilotierte Gleitschirmflüge die volle Verantwortung.


8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und Paragliding Urnersee ist schweizerisches Recht anwendbar.

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